Häufig gestellte Fragen

Soll ich mich bei Powerwork bewerben?

Selbstverständlich!

Experten gehen heute davon aus, dass mehr als die Hälfte aller freien Arbeitsplätze nicht über die öffentlichen Wege wie Arbeitsamt, Zeitung, etc. zu finden sind. Die meisten Stellen werden entweder über persönliche Beziehungen oder über externe Berater wie z.B. Powerwork vergeben. Dies bringt den Unternehmen zusätzliche Vorteile und weniger Risiken. Nutzen Sie unsere Kontakte um Zugang zu interessanten Unternehmen und neuen Herausforderungen zu erhalten.

Was kostet mich die Vermittlung?

Nichts.

Unsere Unternehmenskunden tragen im Erfolgsfall unsere Kosten. Sollten Sie allerdings weitere Leistungen im Rahmen unserer Jobscout-Tätigkeit von uns in Anspruch, können Kosten entstehen, die wir aber im Vorfeld detailliert mit Ihnen besprechen.

Ist Powerwork eine Leihfirma?

Nein.

Wir unterhalten mit unseren Unternehmenskunden meist längerfriste Personal- und Beratungsverträge und sind bestrebt, die vermittelnden Personen langfristig oder sogar direkt zu vermitteln. Eine kurzfristige Disposition von Arbeitskräften findet bei uns nicht statt.

Ist Powerwork ein Jobscout?

Nein.

Wir unterhalten mit unseren Unternehmenskunden meist längerfriste Personal- und Beratungsverträge und sind bestrebt, die vermittelnden Personen langfristig oder sogar direkt zu vermitteln. Eine kurzfristige Disposition von Arbeitskräften findet bei uns nicht statt.

Ist Powerwork ein Headhunter?

Auch.

Wir suchen im Auftrag unserer Unternehmenskunden auch Personal, sofern wir keine passenden Personen in unserer Datenbank vorfinden. Insofern ist ein Teil unserer Tätigkeit mit dem Headhunting vergleichbar, allerdings in einer äusserst seriösen und diskreten Art und Weise.

Habe ich Urlaubsanspruch?

Selbstverständlich.

Im Vertrag mit Powerwork ist auch Ihr Urlaub geregelt. Der Urlaubsanspruch wächst wie üblich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Gibt es eine Lohnfortzahlung bei Krankheiten?

Ja.

Durch das Entgeltfortzahlungsgesetz sind bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung sichergestellt.

Ist es möglich, dass ich übernommen werde?

Grundsätzlich ja.

Je nach Vertrag den wir mit unseren Unternehmenskunden aushandeln ist dies eventuell sogar fest vereinbart. Selbstverständlich werden Sie über die Konditionen vorab informieren.

Kann mich mein künftiger Arbeitgeber abwerben?

Na klar.

Wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis auch gilt es allerdings auch hierbei die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen einzuhalten.

Kann ich meinen künftigen Arbeitgeber aussuchen?

Bedingt.

Wir versuchen im Dialog mit Ihnen und nach Ihren Vorstellungen ein passendes Unternehmen zu finden. Selbstverständlich werden Sie zu nichts gezwungen, allerdings sind Ihre Chancen auf Arbeit höher wenn Sie unserer Erfahrung vertrauen und flexibel sind.